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Wohnstallhaus in zurückgesetzter Lage in einer Seitengasse. Das von einer dem asymmetrischen Grundstücksverlauf folgenden Mauer eingefasste Anwesen besteht aus einem großen Fachwerkgebäude, das in seinem südlichen Teil als Wohnhaus, in seinem nördlichen als Scheune genutzt wird. Die hofseitige Ansicht des Wohnteiles wurde im frühen 20. Jahrhundert im Obergeschoss verändert. Scheunenteil mit Hoftor und Stallanbau sind unverändert erhalten. Das Anwesen ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |