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Abseits des Straßenverlaufes am Ende einer Seitengasse gelegene Hofreite mit Wohnhaus und Scheune. Das heute gänzlich verputzte Fachwerkhaus mit hohem Kellersockel und sekundären Anbauten an der Rückseite ist mit der Traufseite zum Hof orientiert. Überstände im Bereich des Giebels und am hofseitigen Obergeschoss deuten auf ein relativ hohes Alter, so dass mit aussagekräftigem Fachwerk des ausgehenden 18. Jahrhunderts zu rechnen ist. Als Teil des kleinteilig und unregelmäßig bebauten Gebietes nördlich der Borngasse ist die Hofreite aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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