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Hofreite mit Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts, Scheune und Nebengebäuden. Der giebelständige, mit einem hohen Kellersockel ausgestattete Fachwerkbau zeigt ein systematisch gegliedertes Fachwerkgefüge mit geschosshohen Streben im Erdgeschoss und in die Eckständer einbindenden Streben im Obergeschoss. Einschließlich der Fachwerkscheune und des Hofpflasters ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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