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Das aus zwei Teilen, einem älteren Wohnteil und einem jüngeren Wirtschaftsteil bestehende, lang gestreckte, unter einem Dach zusammengefasste Fachwerkgebäude liegt am Ende einer der nach Norden abgehenden Seitenarme der Borngasse. Das Wohnhaus, ein Bau des 17. Jahrhunderts, zeigt regelmäßiges, kräftiges Fachwerk mit profilierter Schwelle und geschwungenen Streben, die mit Kopfwinkelhölzern und Gegenstreben versehen sind und im Obergeschoss eine "Mannfigur" bilden. Originalfenster mit Bleiverglasung im Obergeschoss ergänzen den ungestörten Eindruck. Zusammen mit dem etwa gleich langen Wirtschaftsanbau, dessen Fachwerk durch wandhohe Streben gekennzeichnet wird, sind Haus und Scheune Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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