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Das schmale, zweigeschossige Fachwerkgebäude entstand im frühen 19. Jahrhundert und zeigt ungewöhnliches Zierfachwerk. Die ohne Geschossüberstand, jedoch mit hervortretenden, profilierten Balkenköpfen ausgestattete Giebelseite ist von durchlaufenden Brüstungsriegeln sowie neben den zu Paaren angeordneten Fenstern positionierten Andreaskreuzen geprägt. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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