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Reste der seit dem 16. Jahrhundert bestehenden, nach dem Zweiten Weltkrieg aufgegebenen Dorfmühle. Der vordere Teil des ursprünglich doppelt so langen Wohngebäudes, das 1830 erbaut worden war und früher durch sein Krüppelwalmdach das Umfeld prägte, wurde im Zuge einer Straßenverbreiterung in der Nachkriegszeit abgerissen. Der verbliebene Rest aus dem 18. Jahrhundert zeigt regelmäßiges Fachwerk mit wandhohen, geraden Streben und ist ebenso wie das Mühlengebäude, die Reste des Mühlgrabens und das Mühlrad auf der Ostseite aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Sachgesamtheit zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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