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Giebelständiges Wohnhaus mit qualitätvollem Fachwerk des ausgehenden 17. Jahrhunderts im Obergeschoss. Das symmetrisch gestaltete Fachwerkgefüge verfügt neben profilierten Gesimsen und Füllhölzern über genaste Kurzstreben im Giebelbereich. Im Obergeschoss dient eine weit ausgreifende „Mannfigur" mit Halsriegeln als zentrales Motiv. Die Eckständer, flankiert mit leicht geschwungenen Streben und Kopfwinkelhölzern, sind mit Weinreben, die aus Krügen emporranken, ausgeziert. Auch die erhaltenen Fachwerkwände der Traufseite zeigen in ähnlicher Weise kräftige, geschwungen geführte Streben und profilierte Schwellen. Das Haus ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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