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Nach der Jahrhundertwende errichtetes, zweiteiliges Schulgebäude, bestehend aus einem giebelständigen, dreiachsigen Gebäude und rechtsseitig anschließendem, traufständigem Erweiterungsbau. Beide Teile haben als verbindendes Gestaltungselement einen hohen, rustizierten Sockel aus gequaderten Natursteinen. Ebensolche Quader kommen als schmückende Bauglieder an den Ecken des Hauptbaus, am seitlichen Portal und als Fassung der quadratischen Fenster im Untergeschoss des Anbaus zum Einsatz. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |