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Gesamtanlage historischer Ortskern
Anger 1-23, 2-22
Bismarckstraße 3-21, 2-22
Burghof 1
Ernst-Ludwig-Straße 1-5
Kaiserstraße 1-13, 2-20
Kirchstraße 1-7, 15-27, 2-18
Oberpforte 2-6
Schlossstraße 3-13, 17-47, 2-28A
Die Gesamtanlage besteht aus zwei Teilen, die sich nördlich und südlich der Ortsdurchfahrt Bismarckstraße befinden. Der nördliche Bereich umfasst den südwestlich an das Schlossgelände angrenzenden alten Ortskern von Großen-Buseck, der ab dem 15. Jahrhundert von einer heute verschwundenen Befestigungsanlage umgeben war. Diese führte im Westen entlang der Ernst-Ludwig-Straße, der früheren Steingasse, zur Unterpforte, einer nach Alten-Buseck gerichteten Toranlage, umfasste im Süden den Anger, die Kirche und das Pfarrhofgelände und verlief bis zum Flusslauf der Wieseck. Im Nordosten führte sie, unterbrochen durch die in Richtung Beuern weisende Oberpforte, entlang eines Kanals, der die Wassergräben der einstigen Wasserburg speiste, ebenfalls bis zur Wieseck.
Das so genannte "Kreuz" stellt die Verbindung zwischen der nördlichen und der südlichen Siedlung dar. Diese Kreuzung wird gebildet durch die von West nach Ost verlaufende Bismarckstraße, die frühere Langgass, die weiter östlich in die Oberpforte übergeht, durch die von Norden kommende Schlossstraße und durch die südlich zum Anger führende Kaiserstraße, die in diesem Abschnitt früher als Judengasse bezeichnet wurde.
Ein zweites Zentrum bildete sich im Süden mit dem Anger und dem früher direkt anschließenden Kirch- und Pfarrhof heraus. Während die Randbebauung des Angers recht locker ausfällt, ist die Bebauung nördlich der Kirche im Bereich des "Pfütze" genannten Seitenarms der Kirchstraße sowie südöstlich derselben in der Nähe des "Brückelchens" besonders dicht und kleinteilig.
Der in seiner Ausformung durch seine Lage an einer Wieseckschleife und durch die seit dem 13. Jahrhundert bestehende Burganlage geprägte historische Ortskern ist aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage Kulturdenkmal.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |