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Zeilstraße 13-21
Die westliche Bebauung der Zeilstraße ist noch von weitgehend intakten Hofreiten mit straßenseitigen Wohnhäusern, anschließenden Nebengebäuden und rückwärtigen Scheunen geprägt. Hier bilden die Nrn. 13 bis 21 eine erhaltenswerte Einheit, die das bäuerliche Leben im 19. Jahrhundert dokumentiert. Die Gesamtanlage ist aus geschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |