Anger 1, „Thalisches Rathaus“
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Gießen, Stadt und Landkreis
Buseck
Großen-Buseck
  • Anger 1
Rathaus
Flur: 1
Flurstück: 613

So genanntes "Thalisches Rathaus", ehemaliges Gerichtsgebäude des 1826 aufgehobenen Gerichts "Busecker Tal". Das Gebäude, das von 1834 bis 1922 als Schule genutzt wurde, besteht aus zwei Teilbauten. Der ältere Teil ist mit der Traufseite zur Freifläche des Angers orientiert. Dieser mit einem Halbwalmdach ausgestattete, zweigeschossige Fachwerkbau wurde Anfang des 17. Jahrhunderts errichtet. Ein rechtwinklig angesetzter Erweiterungsbau, ebenfalls in Fachwerk, entstand erst 1787.

Der früher verputzte Hauptbau hat einen hohen, nach Westen ansteigenden Sockel und zeigt regelmäßiges, an den Giebelseiten symmetrisch aufgebautes Fachwerk der Erbauungszeit mit vorspringenden Geschossen. Die wichtigsten Merkmale sind starke, im Obergeschoss wandhohe Streben, das profilierte Quergebälk, die allseitig sichtbaren Balkenköpfe und die gleichmäßig gereihten, an der Traufseite zu Vierer- und Zweiergruppen geordneten Fenster. Das zweiachsige Zwerchhaus und der gesondert verdachte Eingang mit vielstufiger Freitreppe sind auf spätere Umbauten zurückzuführen. Das ortsbildprägende Gebäude ist aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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