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Zum Anger traufständiges Wohnhaus des 18. Jahrhunderts (Hausname: "Flett") mit Scheune an der Ecke zur Kaiserstraße. Das verputzte Erdgeschoss erhebt sich über einer unterschiedlich hohen Sockelzone, deren hinterer, höherer Bereich einen gewölbten Keller beherbergt. Es ist über eine zweiarmige Freitreppe traufseitig erschlossen. Das fachwerksichtige Obergeschoss wird durch stark dimensionierte, eng stehende Hölzer mit weit gestellten, geschosshohen, gebogenen Streben geprägt. Das Gebäude kann, wie indirekt aus einer Verkaufsurkunde von 1786 zu erschließen ist, ein adeliger Freihof gewesen sein. Es ist aus städtbaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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