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Klassizistischer Bau aus gequadertem Natursteinmauerwerk. Das westlich des Rathauses frei auf dem Anger gelegene Gebäude dürfte Ende des 18. Jahrhunderts entstanden sein. Es wird 1795 erstmals im Brandkassenregister genannt. An der Giebelseite ist es mit einem Fenster und einem Okulus versehen. Der traufseitige Eingang ist ebenso wie das Fenster mit einer Sandsteinlaibung und einem Entlastungsbogen ausgestattet. Als ortsbildprägendes Gebäude ist es Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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