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Das hinter dem Rathaus gelegene, nach 1766 errichtete Gemeindehaus diente viele Jahre als Schulhaus. Im Brandkassenregister wird es 1795 bereits als Schulhaus bezeichnet, ab 1855 als zweites Schulhaus geführt und im Laufe des 19. Jahrhunderts und später als Wohnhaus für Gemeindebedienstete genutzt. Das giebelständige, verputzte Fachwerkgebäude zeigt an der östlichen Traufseite im mittleren Teil einen Geschossüberstand. Wegen seiner ortsgeschichtlichen Bedeutung ist es einschließlich der rückwärtigen Scheune Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |