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Das um 1700 errichtete, giebelständige Fachwerkwohnhaus (Hausname: „Seipps") hat im vorderen Bereich einen hohen Kellersockel. Während das Erdgeschoss und Teile der Dachkonstruktion wahrscheinlich 1884 erneuert wurden, ist das qualitätvolle, symmetrisch aufgebaute Fachwerk des Obergeschosses im ursprünglichen Zustand erhalten. Kräftige Eckständer, die durch Winkelbänder, S-förmig geschwungene Streben und kurze, gekrümmte Gegenstreben betont, werden sowie profilierte Schwellen und Füllhölzer zwischen den sichtbaren Balkenköpfen ergeben ein gleichmäßiges Gesamtbild. Ebenfalls erhalten blieben die mit einem hölzernen Rahmen und flachem Dreiecksgiebel versehene, mit Oberlicht ausgestattete alte Füllungstür und die in ursprünglicher Anordnung erhaltenen Fenster mit Klappläden. Einschließlich der ebenfalls bemerkenswerten Scheune ist das Haus daher Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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