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Das giebelständige, heute verputzte, sekundär nach hinten verlängerte Wohnhaus aus der Mitte des 18. Jahrhunderts (Hausname: "Joste" oder "Althause") dürfte trotz Veränderung der Fenster im Ober- und Dachgeschoss noch Fachwerk aus der Erbauungszeit enthalten, wie die deutlichen Geschossüberstände bezeugen. Es war früher mit einem Teilwalmdach versehen. Wegen seiner exponierten Lage am Anger ist es einschließlich der alten Mauer, die den rechtwinkligen Zuschnitt des Grundstückes betont, Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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