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Vollständig erhaltene Hofreite mit giebelständigem Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts, Nebengebäuden und Scheune. Das verputzte Wohnhaus zeigt weitgehend originalen Bestand. Es ist auf einem gestuften Kellersockel errichtet. Geschossüberstände, die auf erhaltenes Fachwerk schließen lassen, sind sowohl an der Giebel-, als auch auf den Traufseiten zu beobachten. Auch die Eingangstür zeigt mit ihrem profilierten Rahmen, dem Dreiecksgiebel, dem Oberlicht und der tiefliegenden Füllungstür alten Bestand. Einschließlich der ebenfalls kaum veränderten Nebengebäude ist das Hofensemble (Hausname: "Schäfer-Schuster" wegen der früher im Hinterhaus betriebenen Schusterwerkstatt) Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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