Bahnhofstraße 14, Bahnhof von Südwesten
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Gießen, Stadt und Landkreis
Buseck
Großen-Buseck
  • Bahnhofstraße 14
  • Bahnhofstraße 20
Bahnhof
Flur: 1
Flurstück: 383/15, 383/17

Stark gegliedertes, lang gestrecktes Gebäude mit in der Höhe gestaffelten, separat verdachten Bauteilen. Das nach der Jahrhundertwende errichtete Gebäude zeigt Merkmale des Heimatstils. Es ist konsequent asymmetrisch aufgebaut: zwischen dem linken zweigeschossigen Teil, bei dem die Horizontale durch die weit herabgezogene Dachtraufe und die lang gezogene Verdachung zum Bahnsteig hin betont erscheint und dem rechten Eckbau mit verschiefertem Obergeschoss und Walmdach, befindet sich ein risalitartig vorgezogener Mitteltrakt mit Fachwerk im Drempelgeschoss und Giebel. Die Fenster, die im Format stark variieren, haben zum Teil flachbogige Abschlüsse, im Erdgeschoss rechts sind sie besonders groß und haben rundbogige Abschlüsse. Dieser Bereich ist zusätzlich durch einen stufig abgesetzten, an einigen Stellen stark nach oben gezogenen Quadersockel hervorgehoben, der an der Straßenseite in ähnlicher Form wiederkehrt.

Westlich des Empfangsgebäudes ein kleines, eher unscheinbares Gebäude, das in sachlichem Zusammenhang mit dem Bahnhof steht. Es ist eingeschossig aus roten Ziegelsteinen errichtet und mit Satteldach. Die Tür und Fensteröffnungen schließen korbbogig, dekorative Zugankerenden zieren die Giebelwand.

Wegen seiner Gestaltung und der besonderen Bedeutung für die Ortsgeschichte ist das an der seit 1868 bestehenden Bahnlinie Gießen-Grünberg-Fulda gelegene Bahnhofsgebäude mit seinem Nebengebäude Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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