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Kleines giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das mit einem Kellersockel ausgestattete Haus (Hausname: "Kirsche-Buchtaleck") hat an der Rückseite einen wenig jüngeren Anbau, der wegen der beengten Grundstückssituation auf einem trapezförmigen Grundriss errichtet wurde. Das Gebäude ist vollständig verputzt, seine Proportionen, die Anlage der Fenster und die Überstände am Obergeschoss und im Giebelbereich belegen jedoch den weitgehenden Erhalt der originalen Fachwerksubstanz. Es ist deshalb gemeinsam mit der rückwärtigen Scheune Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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