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Große Hofanlage des ausgehenden 19. Jahrhunderts mit großvolumigen Ziegelbauten. Das zweigeschossige Wohnhaus steht giebelseitig zur Straße und ist durch drei Fensterachsen symmetrisch gegliedert. Die segmentbogig abschließenden Fenster sind durch hervorgehobene Schlusssteine und hell abgesetzte, erhabene Ziegeleinfassungen betont. Die Gebäudeecken zeigen eine Eckquaderung aus hellen Ziegeln, die im Giebelfeld in ein Treppenfries übergeht. Eine horizontale Gliederung erfolgt durch Friese auf Geschossdeckenebene. Die rückwärtige Scheune ist in Ziegelmauerwerk errichtet und fällt ebenfalls durch ihre Größe auf. Die gesamte Hofanlage ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |