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Bescheidenes, kleines Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das an der Ecke einer Verbindungsgasse zum Anger gelegene Gebäude ist ausgesprochen schmal und, da der Keller tiefer gelegen ist, auch besonders niedrig. Das Erdgeschoss ist rechtsseitig erweitert und hier mit einer eigenen Verdachung versehen. Das rein konstruktive Fachwerkgefüge zeigt giebelseitig wandhohe, in die Eckständer eingreifende Streben, die im Erdgeschoss von Kopfstreben begleitet sind. Das Häuschen, das zeitweise jüdische Bewohner hatte (Hausname: "Ebbes") und in dem nach dem Zweiten Weltkrieg der erste Damenfriseur (Salon Strauß) des Ortes sein Handwerk ausübte, ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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