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Giebelständiges Backhaus aus dem späten 18. Jahrhundert vor der Unterpforte. In gleicher Weise wie das Backhaus am Anger ist das klassizistische Gebäude vollständig massiv aus Quadersteinen errichtet. Auch das seitliche Fenster, der Okulus an der Giebelseite und der mittige Eingang mit Sandsteinlaibung und Entlastungsbogen belegen gleiches Konzept und gleiche Ausführung. Wegen seiner städtebaulichen Qualitäten sowie aus geschichtlichen Gründen ist das Backhaus, das einen hohen Identifikationswert für die Bevölkerung hat, Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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