Ernst-Ludwig-Straße 15
Ernst-Ludwig-Straße 15, Schloss mit Tor und Brücke
Ernst-Ludwig-Straße 15, Wappenstein am Tor
Ernst-Ludwig-Straße 15
Ernst-Ludwig-Straße 15, Schloss von Westen
Ernst-Ludwig-Straße 15, Burghof
Ernst-Ludwig-Straße 15
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Gießen, Stadt und Landkreis
Buseck
Großen-Buseck
  • Ernst-Ludwig-Straße 15
  • Burghofsgarten
  • Burghof 2
  • Burghof
  • Am Schloßpark 2
Sachgesamtheit Schloss
Flur: 1
Flurstück: 1/19, 1/20, 2/11

Das Schloss der Freiherren von Rabenau liegt an der Nordseite des historischen Ortskernes inmitten eines großen, von einer Mauer umgebenen Parks. Es steht etwas erhöht und ersetzt einen burgartigen Vorgängerbau, der aus der Zeit von 1355 als „Haus zu Buseck" überliefert ist. Eine Wasserburg, etwas abseits des heutigen Schlosses, ist für das Jahr 1466 belegt. Ihr als „Perch" bezeichneter Wohnturm wurde durch archäologische Grabungen nahe des heutigen Gemeindehauses nachgewiesen. Das Schloss bzw. die Vorgängerburg, die wohl schon 1233 bestand und später hessisches Lehen aus dem Erbe der Grafen von Tübingen-Gleiberg war, kam nach mehrfachem Besitzerwechsel an die Herren von Nordeck zur Rabenau, die auf ihren Grundmauern 1860 den heutigen Schlossbau errichten ließen. Die geschlossene bauliche Anlage besteht aus dem historistischen Schloss, dem massiv gemauerten Wirtschaftshof an der Zufahrt und einer in der Südwestecke des Burghofes gelegenen, gründerzeitlichen Remise mit zweigeschossigem Mittelteil. Die Gebäude sind umgeben vom Schlosspark mit zwei Teichen und der fast vollständig erhaltenen Mauer, die zum Beuerner Weg hin mit einer Pforte versehen ist. Das Schloss selbst, ein neugotisches Gebäude, in dem Teile des Vorgängerbaus enthalten sind, ist dreigeschossig und gliedert sich in zwei rechtwinkelig aufeinander treffende Teilbauten. Die nach Südwesten orientierte Fassade ist deutlich als Schauseite mit eindrucksvoller Dachlandschaft hervorgehoben. Dazu dienen zwei ähnlich gestaltete, mit Rundbogenfriesen und dreiteiligen Fenstergruppen versehene Giebel, denen jeweils ein zinnenbekrönter Eckerker zugeordnet ist. Der westliche Giebel fällt dabei deutlich höher aus und ist zusätzlich mit einem Okulus ausgestattet. Der zu ihm gehörende, von gestuften Konsolen getragene Erker ist zweigeschossig und hat gekoppelte, mit profilierten Gewänden ausgestattete Fenster. Sein unteres Geschoss ist in Quadermauerwerk ausgeführt und war bauzeitlich wohl verputzt, wie historische Fotos nahelegen. Der südliche Giebel, dem ein halbrunder, dreigeschossiger Erker zugeordnet ist, ist ähnlicher Gestalt, jedoch niedriger und weniger steil. Die unteren Geschosse zeigen hier wie in den seitlich angrenzenden Bereichen wiederum Quadermauerwerk. In dieses ist die spitzbogige Tordurchfahrt eingelassen, die auf die Mittelachse des Giebels ausgerichtet ist.Wichtige Details sind der nach Nordwesten gerichtete Altan mit Freitreppe zum Park, das über dem Torbogen an der Hofseite angebrachte Doppelwappen der Familien von Rabenau und von Minnigerode, das erst im Zuge einer Renovierung von der Außen- an die Innenseite verbracht wurde, und die herrschaftliche, steinerne Zufahrt zum Hauptportal, die in ihrem Mittelteil den alten Burggraben überbrückt. Der Schlosspark geht auf einen barocken Lustgarten mit umgebenden Nutz- und Obstgärten zurück und wurde mit dem Umbau des Schlosses um 1860 im Sinne der damals herrschenden Landschaftsgartenkunst neu gestaltet. Der westliche Teil des Parkes war um 1900 als Ziergarten mit Springbrunnen vor der Freitreppe, Blumenbeeten, Spazierwegen und Sitzplätzen gestaltet. Den westlichen Abschluss an der Mauer bildete ein etwa 50 m langer Laubengang, im Norden finden sich am Wassergraben noch heute Reste eines achteckigen Rosenpavillons. Ebenfalls erhalten sind ein Eiskeller an der nördlichen Mauer sowie ein Denkmal aus Lung- und Basaltsteinen für Ferdinand von Nordeck zur Rabenau nordöstlich des Schlosses. Im östlichen Parkbereich sind zahlreiche Altbäume erhalten, erwähnenswert ist vor allem die Lindenallee östlich des großen Teiches. Im Zufahrtsbereich befand sich seit Ende des 19. Jahrhunderts ein Tennisplatz, der heute als Parkplatz genutzt wird.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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