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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Das vor wenigen Jahren sanierte Gebäude zeigt im Erdgeschoss einfaches konstruktives Fachwerk. Über einer stark profilierten, leicht überkragenden Gebälkzone erhebt sich ein dichtes Fachwerkgefüge des frühen 18. Jahrhunderts mit gebogenen, weit gespreizten Streben mit gegenläufigen Fußbändern, Kopfwinkelhölzern und kurzen Halsriegeln. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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