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Voluminöses gründerzeitliches Wohnhaus in Ecklage. Das aufwändig gestaltete Gebäude adaptiert mit seinem Halbwalmdach und dem differenzierten, inzwischen verkleideten Zierfachwerk im Ober- und Giebelgeschoss ländliche Motive. Der Sockel und das Erdgeschoss werden dagegen vor allem durch den Einsatz von Klinker und Putzflächen gekennzeichnet, die in farbigem Kontrast zueinander gesetzt sind. Hinzu kommen dem historistischen Formvokabular entnommene, flachbogige, im Format variierende Bogenfenster und ein Rundfenster im Eckbereich. Das Haus ist Kulturdenkmal aus städtbaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |