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Zweigeschossiges Ackerbürgerhaus in verputztem Fachwerk, traufständig mit Zwerchhaus in Gebäudemitte; die seitlich gelegene Durchfahrt in die kleine Hofstelle wird gegenwärtig als Garage genutzt. Vergleichbare Bauten sind in der Neugasse in sichtbarem Fachwerk erhalten. Sie stammen aus der Zeit um 1700 und lassen für Roßbrunnenstraße 10 eine ähnliche Entstehungszeit vermuten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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