Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das Wahrzeichen von Großen-Buseck, das so genannte „Brückelchen", eine steinerne Bogenbrücke, die von der Kirchstraße über die Wieseck in den Steinweg und die so genannten „Todts Gärten" führt, wird 1709 erstmals erwähnt, dürfte aber wesentlich älter sein. Diese nach einem früheren Besitzer benannten Gärten gehörten zur früheren Troher Burganlage und zur Wegsperre des „Vordorfes", welches die frühere „Zahlgass", die heutige Zeilstraße, umfasste. Die gepflasterte, bogig geführte Brücke besteht aus kräftigem Mauerwerk, dessen Wangen mit konvex geformten Steinplatten belegt sind. Wegen ihrer städtebaulichen und geschichtlichen Bedeutung ist die Brücke Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |