Kirchstraße 5/7
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Gießen, Stadt und Landkreis
Buseck
Großen-Buseck
  • Kirchstraße 5
  • Kirchstraße 7
  • Kirchstraße 15
Flur: 1
Flurstück: 625, 627, 628

Doppelwohnhaus an einer schmalen, nach Süden abgehenden gassenartigen Einfahrt. Das Fachwerkhaus besteht aus zwei hintereinander angeordneten, auf jeweils annähernd quadratischem Grundriss errichteten Bauteilen des 18. Jahrhunderts. Während der hintere Hausteil noch immer verputzt ist, zeigt das vordere Haus Nr. 5 Fachwerk des 18. Jahrhunderts mit weit gespreizten Streben im Obergeschoss, die mit gegenläufigen Fußbändern, Kopfwinkelhölzern und kurzen Halsriegeln an den Eckständern versehen sind. Haus Nr. 5, das nur wenige Meter vom Kirchhof entfernt steht, ist mit seinem Giebel auf die Straße ausgerichtet und bildet den südlichen Abschluss der hier nach Osten, Richtung Wieseckbrücke, abknickenden Kirchstraße.

Den südlichen Abschluss der kleinen Hofanlage bildet eine nachträglich erhöhte, teilweise massive Scheune, deren weitgehend konstruktives Fachwerk in das 17. Jahrhundert zurückreicht. Die geschweiften Knaggen der von einem geraden Sturz abgeschlossenen Toreinfahrt enthalten die Jahreszahl "1668". Aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen sind das Doppelhaus und die Scheune als Kulturdenkmäler zu bewerten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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