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Großes Fachwerkhaus der Jahrhundertwende. Das im ausgehenden 19. Jahrhundert errichtete zweigeschossige Fachwerkgebäude zeigt die für die Zeit typischen Fachwerkformen mit versetzt angeordneten Riegeln im Giebelbereich, geschosshohen Streben und schräg gestellten Riegeln an der Traufseite. Das an der Giebelseite dreiachsige, an der Traufseite vierachsige Wohnhaus ist traufseitig mit einen leicht nach links aus der Mitte verschobenen, über eine zweiarmige Freitreppe erschlossenen Eingang mit ursprünglicher, zweiflügeliger Tür versehen. Das Gebäude steht einschließlich des ursprünglichen Vordachs über dem Eingang aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen unter Schutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |