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Die in Ziegelstein errichtete Hofanlage aus der Zeit um 1900 besteht aus einem zweigeschossigen, giebelständigen Wohnhaus mit flach geneigtem Satteldach, einer den Hof abschließenden, großen Scheune und einem kleinen, im rechten Winkel der Scheune angefügten Nebengebäude. Das schlichte Wohnhaus ist durch einen hell abgesetzten Fries in Form eines Deutschen Bandes horizontal gegliedert. Das Nebengebäude trägt auf seiner der Straße zugewandten, fensterlosen Giebelfassade die Initialen H. W. Die Hofanlage ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |