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Vermutlich um 1700 entstandenes, vollständig verputztes Fachwerkwohnhaus. Das giebelständige, in leichtem Winkel zur Straßenflucht gelegene Haus ist mit einem Kellersockel ausgestattet und zeigt einen starken Überstand im Bereich des Obergeschosses, was auf intaktes Fachwerk der Erbauungszeit schließen lässt. Das weit in die Tiefe gehende Gebäude einschließlich der Scheune ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |