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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus an der Ecke der hier in nordwestlicher Richtung abgehenden Seitengasse (frühere Fußgasse) der Schlossstraße. Im Obergeschoss prägen weit ausgreifende, leicht gekrümmte Streben im Eckbereich mit Gegenstreben, Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln das Fachwerkgefüge, das zudem durch diagonale Streben in den mittleren Brüstungsfeldern verziert ist. Im Giebel finden sich genaste, vertikale Zierhölzer in den Brüstungsfeldern. Aufgrund seiner exponierten Lage ist das mit Kellersockel und hohem Erdgeschoss ausgestattete Haus sowie die Scheune (Hausname: „Salzmanns") Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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