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Komplett erhaltene Hofanlage an der Ecke der abknickenden Schlossstraße, bestehend aus einem giebelständigen, vollständig verputzten Fachwerkwohnhaus mit rückseitigem, eingeschossigem Anbau und einem traufständigen Nebengebäude. Die Gebäude sind zur Straße hin mit einem Kellersockel ausgestattet. Starke Geschossüberstände dieses um 1700 erbauten Hauses sowie die in ihrer ursprünglichen Anordnung und Größe erhaltenen Fenster belegen, dass das Fachwerk aus der Erbauungszeit weitgehend erhalten ist. Sehr wichtig für den Gesamteindruck der Anlage sind weiterhin die über die Hofeinfahrt einsehbare, mit großen hochrechteckigen Fenstern versehene Giebelseite des Nebengebäudes und die Abfolge der in der Höhe gestaffelten Dächer. Die für das Straßenbild der sich hier teilenden Schlossstraße besonders prägende Hofreite ist in ihrer Gesamtheit Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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