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Voluminöses Fachwerkwohngebäude abseits der nach Nordosten von der Schlossstraße abgehenden Nebengasse. Das "Schmidtches" genannte Haus ist vollständig verputzt und hat ein weithin sichtbares Krüppelwalmdach. Sein nach Süden ansteigender hoher Kellersockel macht eine Freitreppe notwendig die zum Hauseingang emporführt. Das Gebäude, das in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts entstanden sein dürfte, zeigt deutliche Überstände im Bereich des Obergeschosses und im Giebel. Die Fenster sind im Obergeschoss und im Giebel in originaler Anordnung erhalten. Das Wohnhaus sowie die Nebengebäude sind Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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