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Die zwei hintereinander an einer gassenartigen Einfahrt gelegenen verputzten, um 1800 errichteten Fachwerkwohnhäuser bilden eine übergreifende Einheit. Beide sind mit einem Kellersockel ausgestattet und zeigen deutliche Überstände des Obergeschosses, was auf den Erhalt des Fachwerkes hindeutet. Der vordere, zur Straße giebelständige Bau (Nr.12) besitzt ein Krüppelwalmdach, seine in originaler Anordnung erhaltenen Fenster sind mit Klappläden versehen. Der Gebäudekomplex, gegenüber einer Seitengasse der Weidenstraße situiert, ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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