Weidenstraße 55, Hof der Weißmühle, Blick nach Süden
Weidenstraße 55
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Gießen, Stadt und Landkreis
Buseck
Großen-Buseck
  • Weidenstraße 55
  • Mühlgraben
  • Bei der Weißmühle
Weißmühle
Flur: 1, 14
Flurstück: 191/1, 191/2, 192, 193/1, 193/2, 194, 393, 396, 397

Die am südöstlichen Ortsrand von Großen-Buseck am Krebsbach unweit seiner Mündung in die Wieseck gelegene Mühle war ursprünglich im Besitz von Adam Arndt von Oynhausen. 1627 verkaufte er sie an seinen Schwiegersohn Johann Philipp von Buseck genannt Münch. Als die Mühle 1741 an Adam Dorth verliehen wird, ist sie bereits „ziemlich verfallen". Später übernahm sie dann Ludwig Lenz, anschließend ging sie an die Familie Schmidt über. Der mit seiner Rückseite an den Mühlgraben grenzende, gut erhaltene Mühlenkomplex bildet ein an der Nordwestseite offenes Geviert. Das hohe, viergeschossige Mühlengebäude und das niedrigere, angereihte Wohnhaus sind in zweifarbigem Klinker mit vorwiegend flachbogigen Fenstern ausgeführt. Beide Gebäude sind wohl kurz vor oder nach 1900 in der heutigen Form erneuert worden. Auch der rechtwinklig an das Hauptgebäude anschließende, niedrige Verbindungsbau, lang gezogen und mit Fachwerkobergeschoss ausgestattet, dürfte um die Jahrhundertwende entstanden sein. Ein wiederum rechtwinklig anschließender voluminöser Fachwerkbau, der die Anlage nach Norden hin abschließt, wurde laut Inschrift 1946 von Wilhelm Schmidt und seiner Frau Anna geb. Schäfer erbaut. Ein weiteres freistehendes, mit der Giebelseite zur Einfahrt orientiertes Nebengebäude aus regelmäßigem Fachwerk war im Erdgeschoss ursprünglich zur Hofseite hin offen. Sehr flache, gebogene Kopfbänder bildeten zwei segmentbogig abgeschlossene Einfahrten, die nachträglich vermauert wurden. Das darübergelegte, an zwei Stellen mit Radbildern (Sechssterne) verzierte Horizontalgebälk wird durch sichtbare Balkenköpfe, gerundete Füllhölzer und eine profilierte Schwelle gekennzeichnet. Dieses auch baukünstlerisch bedeutende Gebäude wurde laut der hofseitigen Balkeninschrift 1821 errichtet. Der vollständige Text lautet: „DIESEN BAU HAT ERBAUT WILHELM LENTZ UND DESSEN EHEFRAU MARIA ELISABETHA EINE GEBOHRNE FINCK VERFERTIGET UND AUF GESTELT DURCH DEN ZIMMERMEISTER JUSTUS FREUND IM JAHR CHRISTI 1821 DEN 9 MAY."

Einschließlich des unbebauten von Krebsbach, Wieseck und Mühlgraben begrenzten Geländes westlich der Mühle ist der gesamte Komplex aus geschichtlichen sowie seiner ortsbildprägenden Lage wegen aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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