Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Gut erhaltenes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus auf hohem Kellersockel. Aufwändig gestaltetes, an der Giebelseite und im Obergeschoss der Traufseite symmetrisch aufgebautes Fachwerk kennzeichnet das zweizonige, mit einem Satteldach ausgestattete Gebäude. Besondere Merkmale sind dabei die aus Streben und Winkelhölzern gebildeten Fachwerkfiguren im Obergeschoss, die sowohl im Bereich der Eckständer, als auch in der Mitte der Traufseite angebracht sind. Oben und unten eingefügte Gegenstreben, die an der Giebelseite geschweift geführt sind, lassen diese Figuren noch markanter erscheinen. Die Eckständer selbst sind im Obergeschoss im Kantenbereich geschnitzt und mit je zwei Radbildern versehen, im Untergeschoss stehen sie direkt auf dem Sockel und haben einfache, V-förmige Profilierungen. Besonders wichtig für die Gesamterscheinung des Hauses sind weiterhin die jeweils zwischen Rähm und Schwelle sichtbaren Balkenköpfe. Mit Hilfe von gewulsteten, in der Mitte geteilten Füllhölzern bilden sie im Giebelbereich sowie umlaufend zwischen Erd- und Obergeschoss einen Fries. Auch die Brüstungsfelder unterhalb der Fenster in der Gebäudemitte sowie der Bereich zwischen ihnen ist gestaltet. Hier finden sich senkrecht gestellte, in der Mitte ornamentierte, dockenförmige Zierstreben und ein mit Knaggen und horizontalem Holz abschließender Mittelständer, dessen gezahntes Band in das gleich gestaltete Zierband der Schwelle einmündet. Die in dieser Schwelle angebrachte, in Teilen nur schwer lesbare Inschrift lautet: „DIESES HAUS HAT ERBAUT HENRICH HARBACH UND DESSEN EH FRAU ANNA MARGRETA DIESE HABEN GOTT VERTRAUT UND DIESES HAUS ERBAUT. D 26 AP 1801 (?)". Falls die Datierung „1801" stimmt, muss sich die Inschrift auf einen Umbau des Hauses beziehen, da es sicher wesentlich älter ist. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |