Zeilstraße 21
Lade Kartenmaterial...
Gießen, Stadt und Landkreis
Buseck
Großen-Buseck
  • Zeilstraße 21
Flur: 1
Flurstück: 270

Gut erhaltenes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus auf hohem Kellersockel. Aufwändig gestaltetes, an der Giebelseite und im Obergeschoss der Traufseite symmetrisch aufgebautes Fachwerk kennzeichnet das zweizonige, mit einem Satteldach ausgestattete Gebäude. Besondere Merkmale sind dabei die aus Streben und Winkelhölzern gebildeten Fachwerkfiguren im Obergeschoss, die sowohl im Bereich der Eckständer, als auch in der Mitte der Traufseite angebracht sind. Oben und unten eingefügte Gegenstreben, die an der Giebelseite geschweift geführt sind, lassen diese Figuren noch markanter erscheinen. Die Eckständer selbst sind im Obergeschoss im Kantenbereich geschnitzt und mit je zwei Radbildern versehen, im Untergeschoss stehen sie direkt auf dem Sockel und haben einfache, V-förmige Profilierungen. Besonders wichtig für die Gesamterscheinung des Hauses sind weiterhin die jeweils zwischen Rähm und Schwelle sichtbaren Balkenköpfe. Mit Hilfe von gewulsteten, in der Mitte geteilten Füllhölzern bilden sie im Giebelbereich sowie umlaufend zwischen Erd- und Obergeschoss einen Fries. Auch die Brüstungsfelder unterhalb der Fenster in der Gebäudemitte sowie der Bereich zwischen ihnen ist gestaltet. Hier finden sich senkrecht gestellte, in der Mitte ornamentierte, dockenförmige Zierstreben und ein mit Knaggen und horizontalem Holz abschließender Mittelständer, dessen gezahntes Band in das gleich gestaltete Zierband der Schwelle einmündet. Die in dieser Schwelle angebrachte, in Teilen nur schwer lesbare Inschrift lautet: „DIESES HAUS HAT ERBAUT HENRICH HARBACH UND DESSEN EH FRAU ANNA MARGRETA DIESE HABEN GOTT VERTRAUT UND DIESES HAUS ERBAUT. D 26 AP 1801 (?)". Falls die Datierung „1801" stimmt, muss sich die Inschrift auf einen Umbau des Hauses beziehen, da es sicher wesentlich älter ist. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.