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Vollständig verputztes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus auf hohem Kellersockel. Der seitlich nachträglich um einen leicht zurückgesetzten Anbau erweiterte und daher asymmetrisch wirkende, zur Zeit verputzte Bau dürfte im 18. Jahrhundert entstanden sein. Der an der Fassade und an der Hofseite zu beobachtende Geschossüberstand und die Anordnung der Fenster sprechen für erhaltenes Fachwerk der Erbauungszeit, so dass das Gebäude, zu dem eine 1791 datierte Scheune gehört, samt Nebengebäuden als Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen einzustufen ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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