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Regelmäßig proportioniertes, verputztes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Das tief in die Hofanlage reichende Haus hat einen hohen Kellersockel, der mit einem ungefähr in der Hausmitte liegenden, flachbogigen Kellereingang versehen ist. Sein Hauseingang, der mit einem kleinen Dreiecksgiebel ausgestattet ist, liegt dementsprechend hoch und ist über eine Freitreppe zugänglich. Überstände am Giebel und am Übergang vom Erd- zum Obergeschoss sowie die Anordnung der Fenster, die fast sämtlich zu Paaren geordnet sind, sprechen für gut erhaltenes Fachwerk des 18. Jahrhunderts, so dass das Haus aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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