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Gesamtanlage Hauptstraße
Hauptstraße 6-18
Im südlichen Teil der Hauptstraße gegenüber der Kirche befinden sich weitgehend ungestört mehrere Hofanlagen mit giebelständigen Fachwerkhäusern, anschließenden Nebengebäuden und Scheunen. Dieses noch sehr einheitliche Ensemble bildet den letzten zusammenhängenden Teil historischer Ortsbebauung, der den alten Dorfkern markiert. Die Höfe Hauptstraße 6 bis 18 sind als Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |