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Der kleine, schmucklose, im 20. Jahrhundert durch einen flachbogigen Eingang und ein ebensolches Fenster veränderte Bau grenzt mit einem an der Rückseite errichteten Schuppenanbau direkt an die Mauer des Kirchhofes. Fachwerkgiebel und Traufseite ragen im Winkel in den platzartig erweiterten Straßenraum zwischen Untergasse und Hauptstraße. Aufgrund dieser exponierten Lage ist der für das dörfliche Gemeinschaftsleben bedeutsame Bau aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |