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Die von einer Mauer umschlossene Kirche liegt im Zentrum von Oppenrod im Bereich der spitzwinklig aufeinander treffenden Hauptstraße und Grabenstraße. Das auf einem gedrungenen Rechteck errichtete Bauwerk, das spätestens seit 1577 Filialkirche von Großen-Buseck war, aber sicher wesentlich älter ist, zeigt mittelalterliche Proportionen. Das Verhältnis von Länge und Breite, die außergewöhnliche Wandstärke und das mächtige, steil emporragende Satteldach mit doppeltem Kehlbalkendachstuhl sind Indizien für eine frühe Entstehung. Ein Inventar von 1807 überliefert zwar, dass die „Kapelle im Jahr 1785 von Steinen ganz neu erbauet" sei, doch dürfte es sich hierbei um einen grundlegenden Umbau gehandelt haben, bei dem die großen rundbogigen, in Sandstein gefassten Fenster und das ebenso gestaltete Portal entstanden. Auch der westliche, zweigeschossige, von oktogonalen Holzpfeilern getragene Vorbau, der früher über eine Außentreppe verfügte, über die die Empore und der Dachboden betreten werden konnten, wurde damals erbaut. Ebenso der bündig mit dem Westgiebel abschließende Dachreiter, der 1926 nach altem Vorbild erneuert wurde. Dieser hat unten einen quadratischen Querschnitt. Eine flach geschweifte Haube leitet zum oktogonalen, mit Schallöffnungen versehenen Teil über, deren Abschluss von einer gestreckten Welschen Haube gebildet wird. Der Innenraum hatte ursprünglich an drei Seiten von Holzsäulen gestützte Emporen, im Süden stand die Kanzel. Im Zuge eines Erweiterungsbaues auf der Südseite wurde 1977 die Kanzel an die Ostseite verlegt und die Empore auf dieser Seite entfernt. Wichtige Ausstattungsdetails sind die 16 auf Leinwand gemalten, wahrscheinlich 1785 entstandenen Ölgemälde mit der Leidensgeschichte Christi, die an der Brüstung der Empore angebracht sind, die 1744 datierte Altarmensa und das an die Ostwand versetzte gotische Weihwasserbecken.
Einschließlich der unbebauten Fläche des Kirchhofes und der Mauereinfriedung (der südliche Teil mit schmiedeeisernem Tor ist jünger als der östliche Teil) ist die Kirche Kulturdenkmal aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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