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Das giebelständige Fachwerkwohnhaus soll bereits 1668 erbaut worden sein. Es ist auf einem Kellersockel errichtet und zeigt am Übergang vom Erd- zum Obergeschoss einen Überstand. Das heutige Erscheinungsbild mit vergrößerten Fenstern und erneuertem Dach ist vermutlich auf eine Veränderung im 19. Jahrhundert zurückzuführen. Auch das durch hölzerne Stützen getragene Vordach über dem hofseitigen Eingang dürfte damals entstanden sein. Das mit aufwändigem Fachwerk mit Eckständerauszier, Andreaskreuzen und einer "Mannfigur" an der Giebelseite versehene Gebäude (genannt "Bette") sowie die rückwärtige Scheune müssen aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal eingestuft werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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