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Das im Winkel zur Straßenflucht errichtete Fachwerkwohnhaus steht im Krümmungsbereich der Hauptstraße unweit der Einmündung des Bornweges. Seine Giebelseite ist von der in nordwestlicher Richtung weitergeführten Hauptstraße aus größerer Distanz einsehbar und hat daher besondere Bedeutung für das Straßenbild. Es handelt sich um einen Bau des 18. Jahrhunderts mit konkav geschwungenen Streben und Kopfwinkelhölzern, der wohl im 19. Jahrhundert verändert und nach hinten durch Erweiterungsbau mit Satteldach, das um 90 Grad gedreht ist, erweitert und im 20. Jahrhundert zur Seite verlängert wurde. Das inzwischen mit einer Fachwerkimitation aus aufgeschraubten Brettern versehene Gebäude ist aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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