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Giebelständiges, vollständig verputztes Fachwerkwohnhaus aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Das mit einem starken Sockel ausgestattete Haus steht auf einer Hofreite, die mit ihrer äußersten südwestlichen Ecke an das ansteigende, mit einer Mauer versehene Gelände der ehemaligen Burg angrenzt. Eine Vorwölbung des Putzes im Giebelbereich sowie die paarweise angeordneten Fenster belegen das Vorhandensein von ursprünglicher Fachwerksubstanz. Aufgrund seiner exponierten Lage in unmittelbarer Nähe des Kreuzungsbereiches Am Steg/Mühlweg ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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