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Das 1892 aus roten Ziegelsteinen erbaute Gebäude steht traufseitig zur Straße. Seine vierachsige Fassade ist mit Hilfe von Mauervorlagen gegliedert, die an den Hausecken lisenenartig verstärkt sind. Die tiefliegenden, flachbogigen Fenster sind streng gereiht, Erd- und Obergeschoss durch horizontal verlaufende Klinkerbänder von einander geschieden. Weitere Merkmale sind der durch ein Gesims klar abgesetzte Kellersockel und der über dem rückseitigen Erweiterungstrakt aufgesetzte laternenförmige Dachreiter mit Giebelbekrönung und Schallöffnungen für die Schulglocke. Das gründerzeitliche Gebäude, dessen Giebelseite von Westen her einsehbar ist, muss als Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen eingestuft werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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