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Zweigeschossiges Fachwerkbürgerhaus mit Zwerchhaus auf der westlichen Traufseite; die zur Roßbrunnenstraße gelegene Giebelseite im Ober- und Dachgeschoß mit einem sichtbaren Fachwerkgefüge der Zeit um 1700. Das Gebäude begrenzt mit seiner vorderen Hälfte eine platzartige Erweiterung der Roßbrunnenstraße an der Einmündung in die Mauerstraße. Der Eingang auf der schon genannten westlichen Traufseite ist über eine Gasse zu erreichen, die zu dem im Blockinneren gelegenen Gebäude Nr. 16 der Roßbrunnenstraße führt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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