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Die heutige Kirche wurde 1773 anstelle eines mittelalterlichen Vorgängerbaus errichtet. Sie steht erhöht auf einem terrassierten Gelände am Nordwestrand des alten Dorfes inmitten eines ummauerten Kirchhofes. Der außen schlichte, mit rundbogigen Fenstern und Portalen und mit einem Walmdach ausgestattete Saalbau wurde nach den Plänen des Licher Bauverwalters Rockstroh bis 1774 fertiggestellt. Markantes Wahrzeichen der Kirche ist der schlanke, über dem Ostgiebel angebrachte Dachreiter. Sein hoher Unterbau hat einen quadratischen Querschnitt, das darüber liegende Bauteil ist achteckig und leitet mittels einer geschweiften Haube zum schmalen, ebenfalls achteckigen Oberteil über, der von einem schlanken Spitzhelm mit Knauf, Kreuz und Hahn bekrönt wird. Das Kircheninnere, das auf allen vier Seiten mit Emporen ausgestattet ist, präsentiert sich seit der Restaurierung von 1972 wieder in einer dem originalen Farbbefund von 1774 folgenden Farbfassung. Hier sind die in den vier Ecken des Deckengewölbes angebrachten, von Meister Hisgen aus Lich ausgeführten Medaillons mit Engelsdarstellungen, die Blumenmotive an den Bankwangen und an den Brüstungen im Altarbereich sowie die nachweislich in Frankfurt angekauften Emporenmalereien mit neunzehn Darstellungen aus dem Alten und vierzehn Darstellungen aus dem Neuen Testament zu nennen.Wichtige Ausstattungsdetails sind weiterhin die achteckige Kanzel, deren Schalldeckel von einem geschmiedeten Träger in Vogelgestalt gehalten wird, der sich anschließende Pfarrstuhl, der in Teilen noch auf den Vorgängerbau zurückgehende Altar und die aus der Werkstatt von Joh. G. Förster stammende Orgel von 1863.
Einschließlich der Kirchhofsmauer, des schmiedeeisernen Kirchhoftores und des alten Baumbestandes ist die Kirche als ortsbildwichtiges Gebäude mit hohem orts- und kirchengeschichtlichem Wert Kulturdenkmal aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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