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Die im gekrümmten Bereich der Mailbacher Straße gegenüber der Einmündung der Licher Straße gelegene Hofanlage hat straßenbildprägende Funktion. Das aus dem 18. Jahrhundert stammende giebelständige Wohnhaus hat einen hohen Sockel und ist gänzlich verputzt. Vorwölbungen unter dem Putz am Giebel sowie an der Traufseite belegen den Erhalt von ursprünglichem Fachwerk. Das links der Hofeinfahrt gelegene zweigeschossige schmale Nebenhaus, das von der Licher Straße aus eingesehen wird, steht an der Stelle des Schäferhauses und wahrt ungefähr dessen Proportionen. Einschließlich der großen Scheune, die den Beginn der nach Norden gerichteten, weitgehend intakten Scheunenreihe markiert, und dem Nebengebäude ist die Hofanlage aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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